Corona Verordnung 16.08.2021

16.08.2021


Liebe Kunde*in
seit dem 16.08.2021 ist die Corona Verordnung der Landesregierung Baden-Württemberg zu beachten:
  • Der Zutritt ist nur mit einer medizinischen Maske (Op Maske oder FFP3) erlaubt.
  • Inzidenz unabhängig ist einer der folgenden Nachweise erforderlich:
    • Vollständiger Impfnachweis
    • Ein negativer tagesaktueller (maximal 24h) Schnelltest einer offiziellen Teststelle
    • Ein positiver PCR Test, welcher mindestens 6 Wochen und höchstens 6 Monate her ist.
Außerdem sind wir weiterhin zur Datenerfassung unsere Besucher verpflichtet.
Bitte bleiben Sie gesund!