Aktuelle Änderungen der Corona-Verordnung

03.12.2021


Mit Beschluss vom 3. Dezember 2021 hat die Landesregierung die Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) erneut geändert.

Die Änderungen treten am 4. Dezember 2021 in Kraft.

Aktuelle Änderungen der Corona-Verordnung

Änderungen zum 4. Dezember 2021

Baden-Württemberg wird in Anlehnung an die Beschlüsse von Bund und Ländern ab dem 4. Dezember 2021 die 2G- und 2G-Plus-Regelungen ausweiten

Ausnahmen:

 Genesene/geimpfte Personen, die ihre Auffrischimpfung („Booster“) erhalten haben.

» Geimpfte mit abgeschlossener Grundimmunisierung (letzte erforderliche Einzelimpfung liegt max. 6 Monate zurück).

» Genesene, deren Infektion max. 6 Monate zurückliegt (Nachweis erforderlich).